Immobilienverrentung

Eine gesicherte und gute Lösung, um im Alter das in der Immobile steckende Kapital sinnvoll und langfristig zu verwenden.

Gerade in der heutigen Zeit mit wirtschaftlicher Unsicherheit durch Corona und steigender Arbeitslosigkeit und damit zunehmenden Problemen auch in der Rentenkasse ist die Immobilienverrentung eine gute Lösung, um im Alter sicher und sorgenfrei zu leben. Insbesondere mit dem Eintritt in das Rentenalter verringert sich das verfügbare Netto-Einkommen erheblich. Gleichzeitig werden Aufwendungen für die Gesundheit und Pflege immer höher, die Instandhaltungskosten der eigenen Immobilie steigen mit zunehmendem Alter der Immobilie immer mehr. Auch fallen zunehmend Kosten für die Unterstützung im Garten, Haushalt oder Haus an. Dennoch wollen viele Eigentümer gerne in ihrem gewohnten Umfeld so lange wie möglich wohnen bleiben. Die Immobilienverrentung bietet hierfür eine gute Lösung: Zusatz-Einkommen bei gleichzeitigen mietfreien und gesichertem lebenslangen Wohnrecht in der eigenen Immobilie.

Bei einer Immobilienverrentung wird der errechnete Marktwert der selbst bewohnten Immobilie in Form einer lebenslangen und abgesicherten Zusatzrente an den oder die Bewohner ausbezahlt.

Zur Absicherung erhalten die Eigentümer ein im Grundbuch eingetragenes, gesichertes, lebenslanges und mietfreies Wohnrecht. Lediglich Verbrauchskosten wie Heizung, Wasser usw. werden (ähnlich wie bei einem Mieter) von den Eigentümern wie bisher getragen. Wahlweise kann entweder die komplette zukünftige Instandhaltung der Immobilie auf den neuen Eigentümer übertragen werden (was z.B. bei älteren Immobilien sinnvoll sein kann) oder sie verbleibt beim jetzigen Eigentümer (bei neueren oder bereits komplett renovierten Immobilien). Es kann zusätzlich eine Einmalzahlung am Anfang der Verrentung geleistet werden, um zum Beispiel noch vorhandene Restschulden abzulösen, oder auch um sich um einen langgehegten Wunsch zu erfüllen.  Während das gesicherte Wohnrecht immer lebenslang bestehen bleibt, kann die Rentenzahlung wunschgemäß auch z.B. auf 5, 10 oder 15 Jahre befristet werden und fällt dann deutlich höher aus. Sollte sie lebenslang vereinbart sein, wird dies so erfolgen, unabhängig davon, ob der Eigentümer dann auch 100 Jahre oder älter wird. Für die Verrentung entstehenden Kosten wie Notarkosten, Grundbuch, Grunderwerbsteuer, Bewertung und weitere übernimmt dabei der neue Eigentümer, sie werden aus dem Wert der Immobilie getragen.

Sicherheit bei einer Verrentung:

Es gibt momentan zunehmend mehr Anbieter von Verrentungsmodellen, teilweise dabei auch sehr junge Firmen oder auch Privat-Investoren. Auch werden vermehrt Modelle zur Teilauszahlung in Art einer Umkehr-Hypothek angeboten, die dann verzinst und teilwiese mit erheblichen Auflagen verbunden vereinbart werden. Wir halten davon eher wenig, daher arbeiten wir als Wüstenrot-Immobilien bei der Verrentung ausschließlich und seit Jahren sehr erfolgreich und vertrauensvoll mit einer großen, Europaweit tätigen, gemeinnützig Stiftung zusammen, der Stiftung Liebenau. Sowohl Verträge, als auch alle Eintragungen im Grundbuch der Immobilie werden notariell erstellt, alle nötigen Sicherheiten werden zu Gunsten der Bewohner im Grundbuch der Immobilie eingetragen. Ein großer Unterschied zu vielen anderen Anbietern ist dabei, dass beim vorzeitigen Versterben des Eigentümers, der die Immobilie verrentet hat, das Geld nicht einfach „weg“ ist, sondern ein restlicher noch theoretisch ausstehender Betrag vererbt oder gestiftet werden kann. Ein faires Modell, das nicht auf das vorzeitige Ableben des Eigentümers setzt. Auch hat die Stiftung Liebenau durch Ihre eigenen Pflegewohnheime in Süddeutschland gute Möglichkeiten, das bestehende Wohnrecht an der eigenen Immobilie – wenn gewünscht oder nötig – mit eigenen Pflegplätzen zu tauschen und fair zu verrechnen. Auch dies kann kein anderer Anbieter aktuell so darstellen.

Voraussetzungen für die Verrentung einer Immobilie sind, dass grundsätzlich nur eigen genutzte Wohn-Immobilien verrentet werden. Der Wert der zu verrentenden Immobile darf dabei – nach Abzug vorhandener Restschulden – 250.000 € nicht unterschreiten. Die Eigentümer müssen mindestens 65 Jahre alt sein und in der eigenen Immobilie so lange wie möglich wohnen bleiben wollen und können. Der Zustand der Immobilie sollte so sein, dass sie nach Ablauf der Verrentung noch vermietbar ist.

Wie sind die Abläufe?

Nach einer seriösen (DEKRA-)Wertermittlung der Immobilie wird anhand des Alters der Eigentümer und des Wertes der Immobilie eine mögliche Rentenzahlung von uns ermittelt. Diese Berechnung wird mit den Eigentümern, gerne auch in Beisein der Berater (wie z.B. Kinder) besprochen und erklärt. Nach dieser Besprechung des Ergebnisses und der weiteren Vorgehensweise wird ein notarieller Vertrag zur Verrentung (Kauf des Hauses gegen Zahlung der Zustifterrente) erstellt. Dann beginnt die Rentenzahlung. Für die oben erwähnte offene Zahlung des Wohnwertes wird zusätzlich im Grundbuch eine Höchstbetrags-Hypothek eingetragen. Das Wohnrecht der bisherigen Eigentümer wird an erster Stelle im Grundbuch eingetragen. Nach Ablauf der Verrentung wird die Stiftung die Immobilie im Regelfall – auch dies im Unterscheid zu vielen allen anderen Anbietern – nicht verkaufen, sondern sozial gerecht und nach deren Stiftungszweck vornehmlich weiter an sozial bedürftige Menschen vermieten.

Vorteile der Verrentung:

Eine Verrentung erfolgt sehr diskret. Es braucht weder eine öffentliche Vermarktung stattfinden (wie z.B. beim Verkauf), noch erfolgen zahlreiche Besichtigungen. Der Wert der monatlichen Rentenzahlung basiert auf den bis heute stark gestiegenen Immobilienpreisen. Der größte Vorteil ist sicherlich der, dass die Bewohner im eigenen und vertrauten Umfeld abgesichert und mietfrei wohnen bleiben kann und das in der Immobilie steckende, oft hart verdiente Geld (man kann von einer Immobilie nicht abbeißen) fair und gesichert ausgezahlt wird. Damit kann es problemlos für die steigenden Kosten im Alter oder die gewünschte Unterstützung verwendet werden. Als Vorteil sehen wir auch, dass unser Partner, die Stiftung Liebenau, mit der Immobilie sozial gerecht und stiftungssatzungsgerecht gute Zwecke verfolgt. Es ist kein reines Geschäftsmodell, sondern basiert auf dem Hintergrund, Menschen im Alter finanziell zu helfen, daher auch der Name „Zustifterrente“, den die Stiftung Liebenau für dieses Modell verwendet.