Immobilienverrentung

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Altersgerechte Produkte und Dienstleistungen

 Immobilienverrentung

Verrentung der Immobilie statt Immobilienverkauf

Informationsmaterial

Auf unserer Downloadseite finden Sie unter anderem unsere Infobroschüre
Immobilien im Alter (Erben, Vererben, Verrenten, Verkaufen)

Immobilienverrentung ist eine interessante Alternative zum Hausverkauf.

Wer seinen Ruhestand in den eigenen vier Wänden genießen will, aber aufgrund von steigenden Lebenserhaltungskosten, geringer Alterseinkünfte, hoher Instandhaltungskosten oder unerwarteter Kosten zum Beispiel wegen Krankheit oder Pflege ein monatliches Zusatz-Einkommen benötigt, für den kann eine Immobilienverrentung die richtige Lösung sein: Sie erhalten eine Leibrente für Ihr Haus.

Bei diesem Hausverkauf auf Rentenbasis handelt es sich um einen Hausverkauf mit notariell gesichertem Wohnrecht. Die Immobilienmakler von Das Maklerteam von Wüstenrot Immobilien sind EBZ geprüfte Fachmakler für Erbschaftsimmobilien und damit auch Experten für das Thema Immobilienverrentung. Dank unserer über 17-jährigen Erfahrung, unserer ausgebildeten Immobilienmakler und unserem professionellen Partnernetzwerk aus Anwälten, Steuerberatern und Notaren ist Ihre Immobilienverrentung bzw. Umkehrhypothek bei uns in fachkundigen Händen.

Immobilienverrentung ist ein Hausverkauf auf Rentenbasis. Dabei wird das eigene Haus verkauft und in diesem Zusammenhang statt direkt bezahlt, verrentet. Immobilienverrentung ist eine Leibrente für Ihr Haus oder Ihre Immobilie. Sie verkaufen Ihr Haus oder Ihre Wohnung weder gegen einen Sofort-Betrag (den Kaufpreis) noch müssen Sie an einen neuen Eigentümer Miete zahlen. Immobilienverrentung ist ein Hausverkauf mit notariell abgesichertem Wohnrecht: Sie bleiben so lange wie gewünscht und möglich in Ihrer Immobilie wohnen und erhalten dafür ein im Grundbuch dinglich an erster Rangstelle abgesichertes Wohnrecht. Zudem erhalten Sie im Gegenzug eine monatliche Zahlung als „Zusatzrente“. Sie wohnen mietfrei in der Immobilie und tragen dabei – ähnlich wie ein Mieter – nur die laufenden Verbrauchs- und Nebenkosten. Sie erhalten über das mietfreie Wohnrecht hinaus eine lebenslange oder befristete monatliche Zahlung und auch – wenn gewünscht – einen einmaligen Sofort-Betrag. Sollten Sie frühzeitig und unerwartet ausziehen, erhalten Sie – oder Ihre Erben – eine Differenz-Zahlung für nicht aufgebrauchtes Wohnrecht.
Wir, Das Maklerteam von Wüstenrot Immobilien, arbeiten bei der Immobilienverrentung nur mit seriösen und geprüften Partnern zusammen. Gerade bei der Immobilienverrentung bzw. Umkehrhypothek ist es sehr wichtig, insbesondere die Bonität und die genauen Konditionen des Partners zu kennen, um keine Risiken einzugehen. Daher arbeiten wir ausschließlich mit einer renommierten mildtätigen Stiftung zusammen: Stiftung Liebenau. Diese Stiftung gibt es seit über 140 Jahren, sie verrentet bereits seit mehr als zehn Jahren Immobilien im Rahmen der sogenannten „Zustifterrente“.

Der wichtigste Aspekt bei der Immobilienverrentung ist Ihr Wohnrecht. Wenn Sie in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung bleiben möchten und aufgrund der Auslegung und Lage der Immobilie auch dort bis ins hohe Alter wohnen bleiben können, aber genau aus dieser Immobilie zusätzliches Geld für den Alltag oder für andere Dinge benötigen, ist eine Immobilienverrentung für Sie eine gute Möglichkeit. Da es jedoch eine Vielzahl von Faktoren und Kombinationsmöglichkeiten gibt, sollten Sie sich ausführlich über die verschiedenen Kombinationen und Möglichkeiten der Immobilienverrentung bzw. Umkehrhypothek informieren.
Unsere Fachmakler und Spezialisten für Immobilienverrentung von Das Maklerteam von Wüstenrot Immobilien stehen Ihnen bei allen Fragen dazu zur Seite und beraten Sie gerne über die für Sie passende Form der Immobilienverrentung. Wir besprechen Ihre genauen Wünsche und Ihre Vorstellungen mit Ihnen. Auf Basis einer professionellen Analyse Ihres Sachverhalts, einer fundierten Marktwertermittlung Ihrer Immobilie und einer sachverständigen Stärken-Schwächen-Analyse des Modells Verrentung in Ihrem speziellen Fall bieten wir Ihnen einen Überblick über die Realisierungschancen. Wir zeigen Ihnen auf, ob und wie die Verrentung Ihrer Immobilie funktionieren kann. Wir bieten Ihnen eine solide Entscheidungsgrundlage und, sollte die Verrentung nicht möglich sein, auch erprobte und passende Alternativen dazu.

Wie funktioniert die Immobilienverrentung bei Das Maklerteam?

Sie haben Interesse an einer Immobilienverrentung und möchten Das Maklerteam von Wüstenrot Immobilien als starken Partner an Ihrer Seite haben? Dann kontaktieren Sie uns einfach für ein Erst-Beratungsgespräch mit unseren Fachmaklern für Erbschaftsimmobilien (EBZ). Hier prüfen wir zunächst, ob die Voraussetzungen (Mindestwert der Immobilie, maximale Schuldenhöhe, Mindestalter der Bewohner etc.) für eine Immobilienverrentung erfüllt sind. Dafür ist eine Immobilienbewertung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung nötig. Hierfür haben wir zertifizierte (DEKRA) Immobiliengutachter bei uns im Immobilienbüro. In einem ersten Beratungsgespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen, ob eine Immobilienverrentung in Ihrem Fall das Richtige für Sie ist und erklären Ihnen eventuell alternativ in Frage kommende Modelle. Gemeinsam finden wir die für Sie beste Lösung.
Ist nach der Erstprüfung eine Immobilienverrentung möglich und gewünscht, folgt im nächsten Schritt die Einreichung des Antrags auf Verrentung. Nach der genauen Berechnung und einer Zusage werden die notariellen Verträge erstellt und Ihr Wohnrecht notariell vorbereitet. Nach der Unterzeichnung des Notarvertrages geht das Eigentum Ihrer Immobilie an die Stiftung über. Sofern vereinbart zahlt die Stiftung nun noch einen Einmalbetrag aus oder tilgt vorhandene Schulden. Nun können Sie in Ihrer Immobilie weiterhin wohnen und erhalten die vereinbarte monatliche Zusatz-Rente von der Stiftung.

Ihre Immobilie verrenten heißt, dass Sie Ihre Immobilie an unseren Partner – eine kirchliche und gemeinnützige Stiftung – verkaufen. Statt eines Einmalbetrages (Kaufpreis) bekommen Sie eine lebenslange (!) oder zeitlich befristete monatliche Rente. Sie bleiben in Ihrer Immobilie mit einem notariell abgesicherten Wohnrecht und können diese so lange bewohnen wie Sie es möchten oder können. Sie tragen für Ihre Immobilie nur noch die laufenden Kosten wie ein Mieter. Je nach Vereinbarung werden Instandhaltungskosten dann entweder von Ihnen oder von der Stiftung übernommen, was sich wiederum auf die Höhe der Rentenzahlung auswirkt. Zusätzlich zur monatlichen Rente erhalten Sie – auf Wunsch – einen Einmalbetrag um z.B. aufgelaufene Schulden zurückzuzahlen oder gleich etwas mehr Freiheit zu genießen.

Rufen Sie uns an, lassen Sie sich einen Termin zur Erst-Beratung
bei einem unserer Fachmakler für Erbschaftsimmobilien (EBZ) geben.

Zunächst ist ein Erst-Beratungsgespräch mit unseren Fachmaklern für Erbschaftsimmobilien (EBZ) sinnvoll. Diese prüfen zunächst, ob die wichtigsten Kriterien für eine Verrentung Ihrer Immobilie erfüllt sind. Dabei wird eine Bewertung Ihrer Immobilie nötig sein und durch unsere Fachleute erstellt. Es geht bei dieser Erst-Beratung um die Klärung der Grundsatz-Frage, ob das Modell Immobilien-Verrentung oder ggf. auch ein alternatives Modell hier für Sie die beste Lösung sein werden.

Wir klären mit Ihnen, ob die Voraussetzungen zur Verrentung Ihrer Immobilie gegeben sind
oder zeigen Ihnen – wenn nötig – solide Alternativen auf.

Bei der Vorprüfung, die wir im Auftrag der Stiftung durchführen, prüfen wir Kriterien wie Mindest-Alter der Bewohner, die Möglichkeiten zum Wohnen-Bleiben bzw. altersgerechtem Umbau der Immobilie, die finanzielle Situation der „Verrenter“ und den Wert der Immobilie im Vergleich zu eventuell vorhanden Schulden.

Nach positiver Vorprüfung reichen wir den Verrentungs-Antrag umgehend bei unserem Partner ein.
Hier wird sehr kurzfristig eine Entscheidung getroffen und dann eine erste grobe Berechnung für die Verrentung erstellt.

Generell muss die zu verrentende Immobilie bestimmte Mindest-Voraussetzungen erfüllen. Der Mindestwert der Immobilie muss (nach Abzug der Schulden) bei ca. € 200.000 liegen; es dürfen maximal 33% Schulden auf der Immobilie lasten. Die Lage-Bewertung muss positiv sein und weiteres Entwicklungspotential bieten. Ebenso muss die Immobilie eigengenutzt sein, der aktuelle und in absehbarer Zeit fällige Renovierungsrückstand darf gewisse Grenzen nicht überschreiten.

Nicht jede Immobilie kann verrentet werden.

Generelle Voraussetzungen zur Verrentung sind z.B., dass der Verrenter mit der zu erwartenden monatlichen Zahlung längst möglich auch in seiner Immobilie bleiben kann. Auch darf die Verrentung z.B. nicht instrumentalisiert werden, um Erben zu enterben oder steuerliche Aspekte zu optimieren.

„…einen alten Baum verpflanzt man nicht…“

Das Ziel der christlichen Stiftung ist, Menschen zu helfen
dort wohnen zu bleiben wo sie wohnen möchten.

Unser Partner – Ihr Partner
in der Verrentung Ihrer Immobilie:

Stiftung Liebenau, eine gemeinnützige, kirchliche und sozial ausgerichtete Stiftung mit über 140 Jahren Bestand 

Die Stiftung Liebenau mit Sitz im Meckenbeurener Ortsteil Liebenau befähigt Menschen, die besondere Unterstützung benötigen, zu größtmöglicher Selbstbestimmung und einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie ist in den Aufgabenfeldern Bildung, Familie, Gesundheit, Lebensräume, Pflege und Teilhabe tätig. Ihre Einrichtungen, Dienste und sozialraumorientierten Aktivitäten verstehen sich als partnerschaftliche Stärkung der Selbsthilfe. Dank dem vielfältigen Angebot gestaltet die Stiftung Liebenau für jeden Menschen eine individuelle Lösung.

Leitend für Ihr Handeln sind eine christlich fundierte Menschlichkeit, eine hohe Fachlichkeit und nachhaltige Wirtschaftlichkeit.

1870 initiiert, ist die Stiftung Liebenau eine kirchliche Stiftung privaten Rechts. Sie ist als gemeinnütziges Sozial-, Gesundheits- und Bildungsunternehmen in Deutschland, Österreich, Italien, der Schweiz, der Slowakei und Bulgarien tätig.

Zahlen und Fakten der Stiftung Liebenau (Stand 2015):
6289 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
303 Einrichtungen und Dienste
Erlös 2015: 310.363.000 Euro

 In unserer Mitte – Der Mensch.

Der Ablauf der Verrentung ist relativ klar:
Erstprüfung – Einreichung des Antrages auf Verrentung – Bei Zusage Erstellung notarieller Verträge – Notarielle Eintragung des Wohnrechts der Verrenter mit notarieller Absicherung der aktuellen monatlichen Zahlung  im Rahmen einer Höchstbetragshypothek – Übernahme der Immobilie durch die Stiftung – Übernahme der Instandhaltungskosten (nach Vereinbarung) – Auszahlung eines ggf. vereinbarten Einmalbetrages oder Tilgung der vorhandenen Schulden – Beginn der (lebenslangen oder auf Wunsch befristeten) monatlichen Zahlung.

Wir begleiten Sie durch alle Schritte der Verrentung.

Im Grundbuch Ihrer zu verrentenden Immobilie wird der neue Eigentümer (Stiftung Liebenau) eingetragen. Alte Schulden werden abgelöst und die Grundschulden gelöscht. An erster Rangstelle im Grundbuch erhält der Verrenter und dessen Partner ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht eingetragen. Für die bei unerwarteter oder vorzeitiger Aufgabe des Wohnrechts anfallende Restsumme erhält der Verrenter zur Sicherheit eine Höchstbetragshypothek eingetragen.

Sicherheit und Fairness im notariellen Kaufvertrag
und klare, verbindliche Regelungen im Grundbuch der Immobilie.

Generell gilt, dass eine zu verrentende Immobilie nach Abzug der Schulden einen verbleibenden Restwert von mindestens ca. € 200.000 aufweisen muss. Auch dürfen die Schulden generell 1/3 des Immobilienwertes nicht überschreiten. Diese Schulden werden im Rahmen der Verrentung von der Stiftung durch eine Einmalzahlung abgelöst und haben Einfluss auf die zu erwartende monatliche Zahlung.

Statt Schuldentilgung  erhalten Sie nun eine monatliche Zahlung
und sind in Sachen Immobilie schuldenfrei.

Die monatliche zu erwartende Zahlung ist abhängig von Ihrem Alter (jüngster Bewohner, mind. 65 Jahre alt), dem Zustand der Immobilie, den Restschulden und den Instandhaltungskosten.

Zusätzlich zur monatlichen Zahlungen wohnen Sie lebenslang (oder auf Wunsch befristet) mietfrei,
ohne Steigerung einer Miete, ohne dass Ihre Immobilie Sie belastet.

Ihre Absicherung erfolgt durch die Eintragungen im Grundbuch. Der notarielle Kaufvertrag und die Absicherung des Wohnrechts sind eindeutig, individuell und wurden bereits mehrfach geprüft.

Sicherheit und klare Verhältnisse.

Die für die Verrentung anfallenden Kosten wie z.B. Kosten des notariellen Kaufvertrages, Kosten der Eintragung des Wohnrechts und der Absicherung des Verrenters im Grundbuch durch Eintragung einer Höchstbetragshypothek übernimmt die Stiftung. Die Kosten der Löschung alter Grundschulden übernimmt der Verrenter.

Transparenz und Fairness – Kosten zu Verrentung übernimmt die Stiftung.

Das Leben kann sich unerwartet ändern, ein Auszug aus der verrenteten Immobilie kann nötig oder gewünscht sein. Hier verfallen die restlichen monatlichen Zahlungen nicht, sondern werden entweder weiter monatlich oder in einer Einmalzahlung ausbezahlt. Zusätzlich bietet die Stiftung bei Verfügbarkeit die Möglichkeit einer Unterbringung in deren eigenen Pflege- oder Wohnheimen an.

Fairer Umgang auch mit unerwarteten Situationen.

Die Verrentung und das Wohnrecht wird für alle Bewohner notariell festgehalten. Im Todesfall eines Bewohners ist der Partner zugleich abgesichert und muss sich somit keine Sorgen machen. Verstirbt auch dieser, so erlischt das Wohnrecht. Verstirbt der/die Verrenter sehr frühzeitig, so wird eine gestaffelte Einmalzahlung an die Erben ausgezahlt. Deren Höhe erhalten Sie zusammen mit der Berechnung, sie wird im Kaufvertrag notariell festgehalten und über eine Höchstbetragshypothek abgesichert.

Transparente Zahlen und faire Abrechnung im Todesfall.

Wenn eine Verrentung Ihrer Immobilie nicht funktioniert, gibt es darüber hinaus sehr gute, erprobte Alternativen, um in Ihrer Immobilie wohnen zu bleiben und dennoch keine weiteren Belastungen zu haben. Wir haben diese Modelle bereits sehr oft angewandt, die Bewohner bleiben abgesichert und schuldenfrei wohnen.

Wir beraten Sie gerne, welches Wohnmodell mit welcher Art der Absicherung
für Sie in Ihrer Situation am besten passen kann und am kostengünstigsten ist.

Sämtliche Ausführungen, Erklärungen und Berechnungen sind nicht-juristischer Natur und nur beispielhaft. Bei juristischen oder steuerlichen Fragen verweisen wir Sie gerne an unsere Netzwerk-Partner (z.B. Anwälte oder Steuerberater) oder direkt an die Stiftung, die Ihre Immobilie verrentet.

Der erste Schritt zur erfolgreichen Immobilienverrentung.

Sie spielen nach einer ersten Recherche mit dem Gedanken, Ihre Immobilie mit unserer umfassenden Unterstützung zu verrenten, um im Alter sorgenfrei zu wohnen?

Dann senden Sie uns zunächst mit Ihrer kostenlosen und unverbindlichen Verrentungsanfrage einige Eckdaten Ihres Objektes. Wir melden uns anschließend persönlich bei Ihnen, um zu klären, was wir konkret für Sie tun können und um die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abzustimmen. Wir freuen uns auf Sie.

Ihre Immobilien Daten



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Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.