Unsere Experten beraten Sie gerne

Mehr Sicherheit bei Ihrem
Immobilienverkauf

Wir sind wirklich stolz! Mit der DEKRA-Zertifizierung
können wir Ihnen einen noch professionelleren
Service bieten. Unsere Immobilienbewertung
wird auf eine neue Ebene gehoben.

Qualität als Versprechen

Erwarten Sie viel von uns

Professionelle Expertise inklusive detaillierter
   Marktanalyse

Volle Transparenz über den Immobilienwert

Expertenberatung gewünscht

Vertrauen Sie auf echte Werte

Fragen Sie den Profi.

Unser Expertenwissen ist Ihre Stärke

Eine Wertermittlung Ihrer Immobilie erfolgt durch unsere DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung (D1, D1 Plus und D2). Ob Sie ein ausführliches Verkehrswertgutachten (Vollgutachten), ein Kurzgutachten für den internen Gebrauch, eine Bewertung zum Verkauf Ihrer Immobilie oder eine Hausbegehung mit sachverständiger Beratung benötigen: Wir stehen Ihnen gerne mit viel Erfahrung, qualifiziertem Rat und Tat zur Seite.

Ihr Vorteil für Sie als Verkäufer:  Im Rahmen eines Vermarktungsauftrags ist diese Leistung neben den vielen weiteren zahlreichen Premium-Leistungen inklusive. Das ist ein professioneller Service den Ihnen sonst kaum Maklerfirmen bieten können. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Wert angeboten und damit zum best erzielbaren Preis verkauft wird.

Kontaktieren Sie uns für eine unabhängige, objektive und professionelle Beratung zum Thema Immobilie. Ob es um ein Gutachten mit DEKRA-Stempel oder nur eine kleine Auskunft geht: Wir beraten Sie gerne.

Schenkungen und Erbschaften:

Eine Erbschaft ist immer mit Stress verbunden. Ist eine Immobilie beteiligt, geht es um die Bestimmung eines zuverlässigen, neutralen Wertes um zu überlegen, ob einer der Erben die Immobilie übernimmt oder was damit geschehen soll.

Ehescheidung:

Besonders schwierig wird es immer dann, wenn eine gemeinsame Immobilie beteiligt ist. Die Meinungen zum Wert sind insbesondere bei eigenbewohnten Immobilien immer sehr unterschiedlich. Während der, der die Immobilie übernehmen will, den Wert eher gering sieht, will der, der ausgezahlt wird, immer den Maximalwert dafür haben. Eine unabhängige professionelle Kurzbewertung mit DEKRA-Stempel bringt hier Klarheit und Sicherheit.

Pflegschaft:

Steht ein Immobilieneigentümer unter Betreuung, muss im Rahmen eines möglichen Verkaufs immer eine unabhängige, qualifizierte Bewertung erstellt werden. Nur so kann der Betreuer (und damit auch das Amtsgericht) sicherstellen, dass das Vermögen des Betreuten nicht unter Wert veräußert wird.

 

Es gibt vier Verfahren, die aus den gängigen Bewertungsverfahren für die professionelle Bewertung von Wohn-Immobilien heranzuziehen sind: Das Vergleichswert-, das Sachwert- und das Ertragswertverfahren sowie das ausschließlich für Banken relevante Beleihungswertverfahren. Diese Verfahren basieren auf der Grundlage der gesetzlich erlassenen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) bzw. Beleihungswertverordnung (BelWertV), die als Basis für diese Berechnungen auch die in den jeweiligen Kommunen festgelegten Grundlagen wie z.B. Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze und Grundlagenmodelle vorschreibt. Welches Verfahren das bestimmende Verfahren für eine Immobilienbewertung sein soll, hängt vom Typ der Immobilie aber auch von deren aktueller Verwendung und dem Zweck einer Bewertung ab.

Hier wird aufgrund vergleichbarer, also in Ausstattung, Lage, Alter, Größe und Verwendbarkeit wirklich gleicher Objekte, der Kaufpreis des zu bewertenden Objekts abgeleitet.

Dieses Verfahren bezieht sich – im Unterschied zu den falsch interpretierten Anwendungen vieler selbst ernannter Fachleute – auf die Ableitung tatsächlich realisierter Kaufpreise. Es zählen hier also insbesondere nicht die teilweise sehr übertriebenen Wunschpreise der Anzeigen in diversen Internet-Portalen. Nur weil ein Nachbar oder Makler seine angebotene Immobilie für einen Wunschpreis ins Internet stellt, ist dies keine verlässliche Grundlage für den Vergleichspreis einer anderen Immobilie. Darüber hinaus sind nahezu keine zwei Immobilien wirklich gleich. Angefangen vom Zustand, Alter, Ausstattung und der Mikrolage, bis hin zur Verfügbarkeit (vermietet oder frei) sind hier sachverständige Anpassungen erforderlich, die nur aus erheblicher Erfahrung und mit Fachwissen sachgerecht angewendet werden können.

Im Regelfall sollten Gutachterausschüsse Vergleichswerte im Rahmen von Marktberichten oder Bodenrichtwerten herausgeben, was aber in den wenigsten Landkreisen regelmäßig und vor allem aktuell der Fall ist. Professionelle und kostenpflichtige Marktbeobachtungsprogramme mit Anschluss an zuverlässige Datenquellen bilden hier eine gute Grundlage, die ein Sachverständiger dann als solide Basis für Vergleichswerte heranziehen kann.

Dieses Verfahren ist bei Immobilientypen wie Grundstücken, Häusern und Wohnungen – richtig angepasst – sehr gut anwendbar.

Als DEKRA-zertifizierte Gutachter stehen wir Ihnen gerne mit fairen Preisen und zügigen Wertermittlungen in unserer Region zur Verfügung.