Profitieren Sie von der Kostenteilung

Gesetzliche Neuregelung
zur Maklerprovision

Faire Aufsplittung der Maklercourtage stärkt
die Rolle des Maklers als neutraler Vermittler
zwischen Käufer und Verkäufer.

Ab 23. Dezember 2020 in Kraft:

Reform der Maklerprovision 2020

Wichtige Informationen für unsere Kunden

Neues Gesetz zur Maklerprovision 2020

Sie haben Fragen zum neuen Gesetz der Maklerprovison, zu unseren Dienstleistungen oder möchten Ihre Immobile verkaufen?

Rufen Sie uns gerne an:  08191 64830-0

Alle Fakten zur neuen gesetzlichen Regelung

Die Maklerprovision oder Maklercourtage ist ein festgelegter prozentualer Anteil, der bei erfolgreicher Immobilienvermittlung an den Immobilienmakler zu zahlen ist. Dabei wird der Makler entweder vom Immobiliensuchenden oder vom Immobilienanbietenden beauftragt.

Der Vorteil für den Auftraggeber liegt klar auf der Hand – nur bei einer erfolgreichen Vermittlung wird die Provisionszahlung fällig.

Im Mai 2020 wurde ein neuer Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine deutschlandweit einheitliche Regelung zur Zahlung der Maklerprovision vorsieht. Das Gesetz tritt zum 23. Dezember 2020 in Kraft und sieht vor, wer künftig für die Maklerprovision aufkommen muss.
Das bisherige Bestellerprinzip, dass derjenige der den Makler beauftragt die Maklergebühr in voller Höhe alleine tragen muss, wurde ausgesetzt. Käufer und Verkäufer tragen nun die Kosten jeweils zur Hälfte.

Eine bundesweit einheitliche Höhe der Maklerprovision dagegen existiert nach wie vor nicht. Die Vorgaben zur Courtage unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Das neue Gesetz sieht vor, dass erst nach Zahlung des Beauftragers und deren Nachweis die Zahlung des Nicht-Beauftragenden fällig wird.

Gewinn für beide Vertragsparteien

Das neue Gesetz hat für alle Beteiligten entscheidende Vorteile. Eine gerechte Teilzahlung der beiden Parteien gewährleistet eine neutrale, unparteiische Beratung durch den Makler, der bemüht ist für beide Seiten eine optimale Lösung auszuhandeln.

Für den Käufer stellt die neue gesetzliche Regelung eine klare Entlastung dar, da es bisher üblich war, dass der Käufer für die Provision vollumfänglich aufkommen musste, obwohl in der Regel der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Somit wird der Käufer bei der Bildung von Wohneigentum finanziell unterstützt und sichert sich hierbei auch einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge.

Keine Angst vor steigenden Immobilienpreisen

Viele Immobiliensuchende fürchten steigende Preise durch die Teilung der Provisionszahlung, da der Verkäufer seinen Anteil einfach auf den Kaufpreis aufaddieren könnte.

Wir als Maklerteam mit langjähriger Markterfahrung kennen genau die Fallstricke utopischer Kaufpreiswünsche seitens der Verkäufer und weisen unsere Kunden explizit daraufhin. Unrealistische Traumpreise bewirken genau Gegenteiliges. Durch die zu lange Verweildauer auf dem Markt sinkt der Wert der Immobilie in den Augen der Käufer rapide und somit auch das Kaufinteresse nach dem Motto, „Was es lange gibt, will keiner haben“.

Durch intensive und professionelle Beratung unserer Kunden beugen wir dieser Problematik vor und sorgen dafür, dass die von uns angebotenen Immobilien zum angemessenen Verkehrswert vermarktet werden.

Videospot:

Wie der Regelfall zu dem neuen Gesetz ab dem 23.12.2020 aussieht und was das für Verkäufer, Käufer und Immobilienmakler konkret bedeutet, erfahren Sie im folgenden Erklärfilm.

Warum brauche ich überhaupt einen Makler?

„Das kann ich alleine genauso und spare mir dabei noch viel Geld“, denkt sich doch der ein oder andere Verkäufer und unterschätzt dabei den enormen Aufwand und auch die zahlreichen Gefahren bei einer Immobilienveräußerung auf eigene Faust. Wird im nachhinein ein professioneller Makler hinzugezogen kann die Immobilie im schlimmsten Fall schon erheblich an Wert verloren haben.

Das Maklerteam von Wüstenrot Immobilien Landsberg, Augsburg, Starnberg und München ist ihr kompetenter Partner für alle Belange rund um das Thema Immobilienkauf- und verkauf.