Eine gute Nachricht für Familien, die Wohneigentum erwerben wollen
Der Förderzeitraum für Baukindergeld wird um drei Monate verlängert.
Noch bis 31. März 2021 können sich bau- und kaufwillige Familien ihren Anspruch sichern.
Bis Ende März 2021 können Eltern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Baukindergeld beantragen, wenn sie sich eine selbst genutzte Immobilie selbst zulegen, egal ob durch Bau oder Kauf. Das Baukindergeld soll Familien dabei finanziell unterstützen, sofern sie nicht zu viel verdienen. Die ursprüngliche Frist bis Ende 2020 wurde aufgrund Verzögerungen bedingt durch die Corona-Pandemie bei der Antragsbearbeitung sowie Immobilienkäufen verlängert. Durch die Corona-Krise haben sich viele Bau- und Kaufvorhaben verzögert, da Besichtigungen ausfielen, Finanzierungsberatungen verschoben wurden oder sich die Bearbeitung der Baugenehmigungen hinzog.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass spätestens am Stichtag 31. März ein notariell beurkundeter Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung vorliegt. Ist dies der Fall, kann der Förderantrag bis Ende 2023 online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Das Baukindergeld ist eine Förderung vom Staat, um Familien mit Kindern oder Alleinerziehenden den Kauf beziehungsweise Bau eines Eigenheims zu ermöglichen. Um Baukindergeld beantragen zu können, muss mindestens ein Kind des Haushaltes zum Zeitpunkt des Antrags jünger als 18 Jahre sein. Pro Kind gibt es einen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro – das entspricht 1.200 Euro jährlich über eine Laufzeit von zehn Jahren.
Um einen Anspruch auf das Baukindergeld zu erhalten, darf das Haushaltseinkommen einer Familie nicht mehr als 90.000 Euro bei einem Kind betragen, plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind. Dieser Zuschuss kann den finanziellen Spielraum erweitern, zumal Baukindergeld von einigen Banken wie Eigenkapital behandelt wird. Je mehr Eigenkapital ein Kreditnehmer einbringt, desto günstiger sind in der Regel die Konditionen für seine Immobilienfinanzierung.
Seit dem 18. September 2018 unterstützt der Staat Familien und Alleinerziehende mit dem Baukindergeld. Dies soll beim Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum helfen. Aber wie genau funktioniert das nochmal mit dem staatlichen Zuschuss?
Wüstenrot erklärt, wie hoch die Förderung ausfällt, wer antragsberechtigt ist und welche weiteren Voraussetzungen zu beachten sind.